Neue Vorgaben sorgen für Kritik
Künftig dürfen Bioabfälle vor der Behandlung nicht mehr als 0,5 Prozent Störstoffe enthalten – das schlägt das Bundesumweltministerium in seiner Novelle der Bioabfallverordnung vor. Ziel ist es, die Qualität des Wertstoffs zu erhöhen und die Kosten für die Behandlung des Abfalls zu senken. Die Kritik der Branche ließ nicht lange auf sich warten: Die darin enthaltenen Vorgaben seien technisch nicht umsetzbar. Experten befürchten zudem eine Zunahme der Biomüllverbrennung sowie der Einschränkung der Vermarktungsfähigkeit von Kompost.
Eine Chance für Anlagenbetreiber
Doch diese Befürchtungen sind unbegründet – jedenfalls mit Doppstadt-Technologie. Dank unserer mobil-modularen Anlagenkonzepte können wir unseren Kunden nicht nur Rechtssicherheit bieten. Auch die Entsorgungskosten können so gesenkt und die Menge an ausbringfähigem und störstofffreiem Kompost gesteigert werden. „Die Novelle der Bioabfallverordnung ist deshalb aus unserer Sicht kein Handicap, sondern eine Chance für Anlagenbetreiber“, sagt Michael Zeppenfeldt, Vertriebsleiter Deutschland bei Doppstadt. Zwar müssten die Anlagenbetreiber zunächst in die neue Technik investieren, doch diese rentierte sich sehr schnell und könne bei rechtlichen Änderungen in der Zukunft unkompliziert angepasst werden.
Den ersten Kunden konnten wir mit unserem smarten Konzept bereits überzeugen. Ein großer Bioabfallaufbereiter investierte kürzlich in unsere mobil-modulare Lösung – inklusive Folgeauftrag! Er ist damit optimal für die Zukunft gerüstet. Die Novelle der Bioabfallverordnung kann also kommen!